Bekanntmachungen, öffentliche
Das Europawahlgesetz sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen.
Öffentliche Bekanntmachungen sind u.a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Zeit und Ort der Sitzungen des Kreiswahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis.
Diese Wahlplattform sowie der darin enthaltene Schulungsfilm ist ein eigeninitiiertes, interkommunales Gemeinschaftsprojekt der nachfolgenden Städte










